Allgemeine Geschäftsbedingungen

Michel Sachverständigenbüro
Inhaber: Christian Michel
Sonnenstraße 81
58135 Hagen

Telefon: 02331 401623
E-Mail: info@michel.expert
Internet: www.michel.expert

Stand: 26. August 2026

Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Sachverständigen-, Begutachtungs-, Prüf-, Beratungs-, Bewertungs- und Dokumentationsleistungen zwischen dem Michel Sachverständigenbüro, Inhaber Christian Michel, nachfolgend „Sachverständigenbüro“, und seinen Auftraggebern.

1.2 Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein.

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn das Sachverständigenbüro ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.6 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag, Sachverständigenvertrag, Werkvertrag oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Leistungen des Sachverständigenbüros

2.1 Das Sachverständigenbüro erbringt unabhängige Sachverständigen-, Prüf-, Beratungs-, Bewertungs- und Dokumentationsleistungen im Bau- und Immobilienwesen. Hierzu gehören insbesondere:

– Begutachtung und Dokumentation von Bauschäden und Baumängeln,
– Begutachtung von Feuchte-, Wasser- und Schimmelpilzschäden,
– Immobilienbewertungen und Wertermittlungen,
– Kaufberatungen und Immobilienchecks,
– Beweissicherungen und Zustandsdokumentationen,
– Begutachtung von Dach- und Fassadenschäden,
– Begutachtung von Außenanlagen und Pflasterflächen,
– technische Sanierungsempfehlungen und fachliche Beratungen,
– Ortstermine mit mündlicher oder schriftlicher Einschätzung sowie
– Erstellung von Stellungnahmen, Kurzgutachten und ausführlichen Gutachten.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot, dem Auftrag, dem Sachverständigen- oder Werkvertrag oder der Auftragsbestätigung.

2.3 Angaben auf der Website, in Anzeigen, Broschüren oder sonstigen Werbemitteln stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.

2.4 Das Sachverständigenbüro erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Statische Berechnungen, Fachplanungen, Bauleitungen, Laboruntersuchungen oder Leistungen anderer Fachdisziplinen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und vom Sachverständigenbüro fachlich erbracht werden dürfen.

2.5 Soweit kein bestimmter Erfolg ausdrücklich vereinbart wurde, schuldet das Sachverständigenbüro eine fachgerechte Leistung im vereinbarten Umfang, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, technischen, gerichtlichen, behördlichen oder außergerichtlichen Ergebnisses.

2.6 Die rechtliche Einordnung eines Auftrags als Dienstvertrag, Werkvertrag oder gemischter Vertrag richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Leistungsinhalt.

Vertragsschluss und Auftragsumfang

3.1 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

– Unterzeichnung eines Auftrags, Sachverständigen- oder Werkvertrags,
– Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots,
– schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
– eindeutige Beauftragung per E-Mail oder
– einvernehmlichen Beginn der beauftragten Leistung.

3.2 Eine Anfrage über die Website, per E-Mail oder telefonisch stellt noch keine verbindliche Beauftragung dar.

3.3 Telefonische Absprachen sollen zur Vermeidung von Missverständnissen in Textform bestätigt werden.

3.4 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Der dadurch entstehende zusätzliche Aufwand wird gesondert vergütet.

3.5 Das Sachverständigenbüro ist nicht verpflichtet, Leistungen auszuführen, die nicht vom vereinbarten Auftrag umfasst sind.

Unabhängigkeit und fachliche Bewertung

4.1 Das Sachverständigenbüro erbringt seine Leistungen unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft und nach bestem Wissen und Gewissen.

4.2 Weisungen des Auftraggebers, die das fachliche Ergebnis oder die unabhängige Bewertung beeinflussen sollen, sind für das Sachverständigenbüro nicht verbindlich.

4.3 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes, von ihm erwartetes oder für ihn wirtschaftlich günstiges Untersuchungsergebnis.

4.4 Mündliche Ersteinschätzungen bei einem Ortstermin stellen keine abschließende gutachterliche Bewertung dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Untersuchungsumfang und Erkenntnisgrenzen

5.1 Die Untersuchung erfolgt nach dem vereinbarten Auftrag und auf Grundlage der zugänglichen und bei pflichtgemäßer Prüfung erkennbaren Umstände.

5.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei Ortsterminen um zerstörungsfreie Sichtprüfungen und gegebenenfalls vereinbarte orientierende Messungen.

5.3 Verdeckte Bauteile, Leitungen, Abdichtungen, Hohlräume, Konstruktionen und andere nicht zugängliche Bereiche sind nicht Bestandteil der Untersuchung, sofern deren Öffnung oder weitergehende Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

5.4 Das Sachverständigenbüro ist nicht verpflichtet, Bauteile zu öffnen, zu beschädigen oder zurückzubauen. Notwendige Bauteilöffnungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Berechtigten und gegebenenfalls durch ein geeignetes Fachunternehmen erfolgen.

5.5 Feststellungen und Bewertungen beziehen sich auf:

– den Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung,
– die zugänglichen und erkennbaren Bereiche,
– die vorgelegten Unterlagen,
– die erteilten Auskünfte sowie
– die zum Untersuchungszeitpunkt verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten.

5.6 Nicht erkennbare, verschwiegene, verdeckte oder erst später auftretende Umstände können eine abweichende oder ergänzende Beurteilung erforderlich machen.

5.7 Laboruntersuchungen, Bauteilöffnungen, Materialproben, statische Berechnungen, technische Fachplanungen und besondere Untersuchungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

5.8 Eine vollständige baubegleitende Qualitätskontrolle, Bauüberwachung oder Bauleitung ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

5.9 Fotografien und sonstige Dokumentationen bilden nur die tatsächlich untersuchten und dokumentierten Bereiche ab. Eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Bauteile oder Zustände ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und nach bestem Wissen richtig zur Verfügung.

6.2 Hierzu können insbesondere gehören:

– Baupläne und Baubeschreibungen,
– Grundbuch-, Kataster- und Flächenangaben,
– Verträge und Leistungsverzeichnisse,
– Rechnungen und Angebote,
– Abnahme- und Übergabeprotokolle,
– frühere Gutachten oder Messberichte,
– Fotografien und Schadensdokumentationen,
– Schriftverkehr mit Beteiligten sowie
– Angaben zum bisherigen Schadensverlauf.

6.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Untersuchungsobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und alle vereinbarten Bereiche besichtigt werden können.

6.4 Erforderliche Zustimmungen von Eigentümern, Mietern, Nutzern, Nachbarn oder sonstigen Berechtigten sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen.

6.5 Bekannte Gefahrenstellen, Schadstoffe, gesundheitliche oder statische Risiken und sonstige besondere Umstände sind dem Sachverständigenbüro vor Beginn der Untersuchung mitzuteilen.

6.6 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Fotografien und personenbezogenen Daten rechtmäßig verwendet und an das Sachverständigenbüro übermittelt werden dürfen.

6.7 Verzögerungen und Mehraufwand, die durch unvollständige, verspätete oder unrichtige Angaben, fehlende Zugänge oder nicht erfüllte Mitwirkungspflichten entstehen, können nach dem vereinbarten Zeit- und Kostenaufwand zusätzlich berechnet werden.

Termine und Bearbeitungszeiten

7.1 Termine und Bearbeitungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

7.2 Angegebene Bearbeitungszeiten beginnen erst, wenn:

– der Auftrag und sein Umfang vollständig geklärt sind,
– alle erforderlichen Unterlagen vorliegen,
– notwendige Ortstermine durchgeführt wurden und
– vereinbarte Vorschüsse oder Abschlagszahlungen eingegangen sind.

7.3 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, nachträglich eingereichter Unterlagen, zusätzlicher Untersuchungen oder unvorhersehbarer Umstände verlängern die Bearbeitungszeit angemessen.

7.4 Bei höherer Gewalt oder anderen nicht vom Sachverständigenbüro zu vertretenden Ereignissen dürfen Termine und Bearbeitungszeiten angemessen verschoben werden. Das Sachverständigenbüro informiert den Auftraggeber hierüber möglichst frühzeitig.

Vergütung und Preisangaben

8.1 Die Vergütung richtet sich vorrangig nach dem individuellen Angebot, dem Sachverständigen- oder Werkvertrag, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen vereinbarten Honorarregelung.

8.2 Soweit kein Festpreis oder keine abweichende Vergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeit- und Kostenaufwand.

8.3 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Standardkonditionen:

– Sachverständigen-, Beratungs-, Prüf-, Auswertungs- und Dokumentationsleistungen: 150,00 Euro netto je Stunde, entsprechend 178,50 Euro brutto bei 19 Prozent Umsatzsteuer.

– Fahrtzeit: 90,00 Euro netto je Stunde, entsprechend 107,10 Euro brutto bei 19 Prozent Umsatzsteuer.

– Fahrtkosten: 0,75 Euro netto je tatsächlich berechnetem Kilometer. Dies entspricht bei 19 Prozent Umsatzsteuer 0,89 Euro brutto je Kilometer. Die Umsatzsteuer und die Rundung auf Cent erfolgen auf Grundlage der Gesamtsumme.

– Ortsterminpauschale: 450,00 Euro netto, entsprechend 535,50 Euro brutto bei 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Pauschale umfasst einen Ortstermin von bis zu zwei Stunden sowie die An- und Abfahrt zu einem Untersuchungsobjekt innerhalb einer Entfernung von bis zu zehn Kilometern einfacher Fahrtstrecke vom Geschäftssitz des Sachverständigenbüros.

8.4 Liegt das Untersuchungsobjekt mehr als zehn Kilometer einfacher Fahrtstrecke vom Geschäftssitz entfernt, werden die über die Inklusivstrecke hinausgehenden Kilometer für Hin- und Rückfahrt sowie die hierfür zusätzlich entstehende Fahrtzeit nach den vereinbarten Standardkonditionen berechnet.

8.5 Zusätzliche Zeit am Untersuchungsobjekt, die über die in der Ortsterminpauschale enthaltenen zwei Stunden hinausgeht, wird nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.

8.6 Für Leistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen erbracht werden, wird ein Zuschlag von 100 Prozent auf das Honorar für Arbeitszeit, Fahrtzeit und vereinbarte Terminpauschalen berechnet. Kilometerkosten, Auslagen und Fremdleistungen werden nicht mit dem Wochenend- oder Feiertagszuschlag belegt.

8.7 Maßgeblicher Ausgangspunkt für die Berechnung von Entfernungen und Fahrtzeiten ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Geschäftssitz Sonnenstraße 81, 58135 Hagen.

8.8 Zusätzlich können insbesondere berechnet werden:

– Mess- und Prüfleistungen,
– Labor- und Fremdleistungen,
– besondere Recherchen,
– umfangreiche Akten- und Unterlagenprüfungen,
– behördliche Unterlagen und Auskünfte,
– Kopien, Ausdrucke und Versandkosten sowie
– sonstige erforderliche und vereinbarte Auslagen.

8.9 Fremdleistungen und außergewöhnliche Auslagen werden grundsätzlich erst nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber beauftragt.

8.10 Gegenüber Verbrauchern werden die vor Vertragsschluss maßgeblichen Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer mitgeteilt, soweit ein Gesamtpreis im Voraus bestimmbar ist.

8.11 Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

8.12 Ist der genaue Gesamtpreis vorab nicht bestimmbar, werden dem Auftraggeber die Berechnungsgrundlage, die vereinbarten Stundensätze und gegebenenfalls ein Honorarrahmen mitgeteilt.

8.13 Kostenschätzungen sind unverbindliche Prognosen, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine verbindliche Preisobergrenze vereinbart wurde.

8.14 Wird während der Bearbeitung ein erheblicher und bei Auftragserteilung nicht vorhersehbarer Mehraufwand erkennbar, wird der Auftraggeber möglichst frühzeitig informiert.

Vorschüsse, Abschlagszahlungen und Zahlungsbedingungen

9.1 Das Sachverständigenbüro kann einen angemessenen Vorschuss oder Abschlagszahlungen verlangen, wenn dies vor Auftragserteilung vereinbart wurde oder sich während der Bearbeitung ein entsprechend umfangreicher Leistungsaufwand ergibt.

9.2 Die Aufnahme oder Fortsetzung der Leistung kann bis zum Eingang einer vereinbarten Zahlung zurückgestellt werden.

9.3 Bereits erbrachte und abgrenzbare Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden.

9.4 Rechnungen sind, sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.

9.5 Ortstermine, Erstberatungen und andere vereinbarte Leistungen können im Voraus, vor Ort oder unmittelbar nach Leistungserbringung zur Zahlung fällig sein, wenn dies vorher vereinbart wurde.

9.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.7 Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen zulässig.

9.8 Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

Absage und Ausfall von Ortsterminen

10.1 Kann ein vereinbarter Ortstermin nicht wahrgenommen werden, ist das Sachverständigenbüro unverzüglich zu informieren.

10.2 Bei einer kurzfristigen Absage oder einem vom Auftraggeber zu vertretenden Ausfall können die tatsächlich entstandenen Aufwendungen und der nachweisbare Ausfallschaden berechnet werden.

10.3 Hierzu können insbesondere bereits angefallene Fahrtkosten, vorbereitende Leistungen, reservierte Arbeitszeit und nicht mehr anderweitig nutzbare Terminzeiten gehören. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

10.4 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10.5 Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

Änderungen und zusätzliche Leistungen

11.1 Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags sind zusätzlich zu vergüten.

11.2 Das Sachverständigenbüro informiert den Auftraggeber, wenn während der Bearbeitung erkennbar wird, dass zur Beantwortung der vereinbarten Fragestellung zusätzliche Untersuchungen oder Leistungen zweckmäßig oder erforderlich sein können.

11.3 Ohne entsprechende Beauftragung besteht keine Verpflichtung zur Durchführung dieser zusätzlichen Leistungen.

11.4 Werden nach Abschluss einer Leistung neue Unterlagen oder Informationen vorgelegt, kann deren Prüfung und eine dadurch erforderliche Überarbeitung oder Ergänzung gesondert berechnet werden.

Einschaltung Dritter

12.1 Das Sachverständigenbüro darf nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber geeignete Fachunternehmen, Fachplaner, Labore oder andere Sachverständige hinzuziehen, wenn dies für die fachgerechte Bearbeitung erforderlich oder zweckmäßig ist.

12.2 Fremdleistungen werden grundsätzlich erst nach vorheriger Abstimmung beauftragt.

12.3 Die Kosten externer Leistungen trägt der Auftraggeber, wenn deren Beauftragung vereinbart wurde.

12.4 Das Sachverständigenbüro bleibt für die ordnungsgemäße Auswahl und Koordination der von ihm unmittelbar beauftragten Dritten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

13.1 Gutachten, Stellungnahmen, Berichte, Berechnungen, Fotografien, Skizzen, Tabellen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

13.2 Der Auftraggeber erhält das Recht, das Arbeitsergebnis für den vertraglich vereinbarten oder bei Auftragserteilung erkennbaren Auftragszweck zu verwenden.

13.3 Eine Verwendung für andere Objekte, Sachverhalte oder Zwecke ist ohne vorherige Zustimmung des Sachverständigenbüros nicht zulässig, soweit eine solche Nutzung nicht gesetzlich gestattet ist.

13.4 Die Weitergabe an unmittelbar am Vorgang beteiligte Personen oder Stellen ist im Rahmen des vereinbarten Auftragszwecks zulässig. Hierzu können insbesondere gehören:

– Rechtsanwälte,
– Gerichte und Behörden,
– Versicherungen,
– Banken und finanzierende Institute,
– Eigentümer oder Vertragspartner sowie
– beteiligte Planer und Fachunternehmen.

13.5 Eine Veröffentlichung oder auszugsweise Weitergabe darf Inhalt, Zusammenhang und Aussagegehalt des Arbeitsergebnisses nicht verfälschen.

13.6 Änderungen, Kürzungen oder Bearbeitungen, durch die fachliche Aussagen verändert werden können, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Sachverständigenbüros.

13.7 Arbeitsergebnisse sind nur für den vereinbarten Untersuchungsgegenstand, den festgelegten Bewertungsstichtag und den vereinbarten Verwendungszweck bestimmt.

13.8 Dritte können aus einem Arbeitsergebnis keine eigenen vertraglichen Ansprüche gegen das Sachverständigenbüro herleiten, sofern eine Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des Vertrags nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt.

13.9 Entwürfe, Zwischenstände und mündliche Ersteinschätzungen dürfen nicht als abschließendes Gutachten oder endgültige Stellungnahme verwendet werden.

Abnahme, Beanstandungen und Mängel

14.1 Soweit nach der Art des Auftrags eine Abnahme erforderlich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

14.2 Beanstandungen sollen dem Sachverständigenbüro möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitgeteilt werden.

14.3 Soweit ein Arbeitsergebnis einen behebbaren Mangel aufweist, ist dem Sachverständigenbüro zunächst Gelegenheit zur Prüfung und, soweit gesetzlich vorgesehen, zur Nacherfüllung zu geben.

14.4 Gesetzliche Gewährleistungs-, Mängel- und Nacherfüllungsrechte werden durch diese Regelungen nicht eingeschränkt.

Vertraulichkeit und Datenschutz

15.1 Das Sachverständigenbüro behandelt auftragsbezogene Informationen vertraulich.

15.2 Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit:

– sie zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist,
– der Auftraggeber zugestimmt hat,
– eine gesetzliche Verpflichtung besteht,
– eine behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt oder
– sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.

15.3 Gesetzliche Aussage-, Auskunfts- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

15.4 Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

15.5 Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter:

https://www.michel.expert/kontakt/datenschutzerklaerung/

Haftung

16.1 Das Sachverständigenbüro haftet unbeschränkt:

– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
– bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
– in Fällen sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.

16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

16.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

16.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

16.5 Das Sachverständigenbüro haftet nicht für nachteilige Folgen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber oder Dritte:

– unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben,
– erhebliche Umstände verschwiegen haben,
– erforderliche Unterlagen nicht oder verspätet vorgelegt haben,
– vereinbarte Zugänge oder Untersuchungsmöglichkeiten nicht bereitgestellt haben oder
– Empfehlungen ohne erforderliche Fachplanung oder nicht fachgerecht umgesetzt haben,

sofern das Sachverständigenbüro die Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder das bestehende Risiko nicht erkennen musste.

16.6 Aussagen in Gutachten und Stellungnahmen beziehen sich ausschließlich auf den vereinbarten Untersuchungsgegenstand, den gegebenenfalls festgelegten Stichtag und die zum Untersuchungszeitpunkt bestehenden Erkenntnismöglichkeiten.

16.7 Eine Haftung für die Anerkennung oder Verwertbarkeit eines Arbeitsergebnisses durch Gerichte, Behörden, Versicherungen, Kreditinstitute oder sonstige Dritte wird nicht übernommen, sofern keine fehlerhafte Leistung des Sachverständigenbüros vorliegt.

16.8 Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Sachverständigenbüros.

Kündigung des Auftrags

17.1 Der Auftrag kann nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.

17.2 Im Fall einer Kündigung sind die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen, erforderlichen Aufwendungen und sonstigen gesetzlich bestehenden Vergütungsansprüche zu bezahlen.

17.3 Bei einem Werkvertrag bleiben insbesondere die gesetzlichen Vergütungsansprüche im Fall einer freien Kündigung durch den Auftraggeber unberührt. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der Arbeitskraft werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

17.4 Bereits erstellte oder begonnene Arbeitsergebnisse können entsprechend dem erreichten Bearbeitungsstand abgerechnet werden.

17.5 Weitergehende gesetzliche Kündigungs-, Widerrufs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

Widerrufsrecht für Verbraucher

18.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

18.2 Die Einzelheiten ergeben sich aus der nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.

18.3 Soll das Sachverständigenbüro bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen.

18.4 Widerruft der Verbraucher nach einem ausdrücklich verlangten Beginn der Leistung, hat er unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.

18.5 Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

19. Verbraucherstreitbeilegung

19.1 Das Michel Sachverständigenbüro ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20.2 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

20.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Hagen als Gerichtsstand vereinbart.

20.4 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Schlussbestimmungen

21.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

21.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

21.3 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Michel Sachverständigenbüro
Inhaber: Christian Michel
Sonnenstraße 81
58135 Hagen

Telefon: 02331 401623
E-Mail: info@michel.expert

mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise mit einem per Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen.

Stand: 26.08.2026

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.

An:

Michel Sachverständigenbüro
Inhaber: Christian Michel
Sonnenstraße 81
58135 Hagen
E-Mail: info@michel.expert

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Beauftragt am:

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

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