AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MICHEL Sachverständigenbüro

Inhaber: Christian Michel
Sonnenstraße 81
58135 Hagen

Stand: 3. August 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Sachverständigen-, Begutachtungs-, Prüf-, Beratungs-, Bewertungs- und Dokumentationsleistungen zwischen dem MICHEL Sachverständigenbüro, Inhaber Christian Michel, nachfolgend „Sachverständigenbüro“, und seinen Auftraggebern.

1.2 Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein.

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn das Sachverständigenbüro ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.6 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag, Sachverständigenvertrag, Werkvertrag oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Leistungen des Sachverständigenbüros

2.1 Das Sachverständigenbüro erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Begutachtung und Dokumentation von Bauschäden und Baumängeln
  • Begutachtung von Feuchte-, Wasser- und Schimmelpilzschäden
  • Immobilienbewertungen und Wertermittlungen
  • Kaufberatungen und Immobilienchecks
  • Beweissicherungen und Zustandsdokumentationen
  • Begutachtung von Dach- und Fassadenschäden
  • Begutachtung von Außenanlagen und Pflasterflächen
  • Sanierungsempfehlungen und fachliche Beratungen
  • Ortstermine mit mündlicher oder schriftlicher Ersteinschätzung
  • Erstellung von Stellungnahmen, Kurzgutachten und ausführlichen Gutachten

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, dem Auftrag, dem Sachverständigen- oder Werkvertrag oder der Auftragsbestätigung.

2.3 Angaben auf der Website, in Anzeigen, Broschüren und sonstigen Werbemitteln stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.

2.4 Soweit kein bestimmter Erfolg ausdrücklich vereinbart wurde, schuldet das Sachverständigenbüro eine fachgerechte Leistung im vereinbarten Umfang, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, technischen, gerichtlichen oder außergerichtlichen Ergebnisses.

2.5 Die rechtliche Einordnung eines Auftrags als Dienstvertrag, Werkvertrag oder gemischter Vertrag richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Leistungsinhalt.

3. Vertragsschluss

3.1 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  • Unterzeichnung eines Auftrags, Sachverständigen- oder Werkvertrags,
  • Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots,
  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
  • eindeutige Beauftragung per E-Mail oder
  • einvernehmlichen Beginn der beauftragten Leistung.

3.2 Telefonische Absprachen sollen zur Vermeidung von Missverständnissen in Textform bestätigt werden.

3.3 Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Der dadurch entstehende zusätzliche Aufwand wird gesondert vergütet.

4. Untersuchungsumfang und Erkenntnisgrenzen

4.1 Die Untersuchung erfolgt nach dem vereinbarten Auftrag und auf Grundlage der zugänglichen und bei pflichtgemäßer Prüfung erkennbaren Umstände.

4.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei Ortsterminen um zerstörungsfreie Sichtprüfungen und gegebenenfalls vereinbarte Messungen.

4.3 Verdeckte Bauteile, Leitungen, Abdichtungen, Hohlräume, Konstruktionen und andere nicht zugängliche Bereiche sind nicht Bestandteil der Untersuchung, sofern deren Öffnung oder weitergehende Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

4.4 Das Sachverständigenbüro ist nicht verpflichtet, Bauteile zu öffnen, zu beschädigen oder zurückzubauen. Notwendige Bauteilöffnungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Berechtigten und gegebenenfalls durch ein geeignetes Fachunternehmen erfolgen.

4.5 Feststellungen und Bewertungen beziehen sich auf:

  • den Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung,
  • die zugänglichen Bereiche,
  • die vorgelegten Unterlagen,
  • die erteilten Auskünfte und
  • die zum Untersuchungszeitpunkt verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten.

4.6 Nicht erkennbare, verschwiegene oder erst später auftretende Umstände können eine abweichende oder ergänzende Beurteilung erforderlich machen.

4.7 Laboruntersuchungen, Bauteilöffnungen, statische Berechnungen, technische Fachplanungen und besondere Untersuchungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und nach bestem Wissen richtig zur Verfügung.

5.2 Hierzu können insbesondere gehören:

  • Baupläne und Baubeschreibungen,
  • Verträge und Leistungsverzeichnisse,
  • Rechnungen und Angebote,
  • Abnahme- und Übergabeprotokolle,
  • frühere Gutachten oder Messberichte,
  • Fotografien und Schadensdokumentationen,
  • Schriftverkehr mit Beteiligten sowie
  • Angaben zum bisherigen Schadensverlauf.

5.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Untersuchungsobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und die erforderlichen Bereiche besichtigt werden können.

5.4 Erforderliche Zustimmungen von Eigentümern, Mietern, Nutzern, Nachbarn oder sonstigen Berechtigten sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen.

5.5 Bekannte Gefahrenstellen, Schadstoffe, gesundheitliche oder statische Risiken und sonstige besondere Umstände sind vor Beginn der Untersuchung mitzuteilen.

5.6 Verzögerungen und Mehraufwand, die durch unvollständige, verspätete oder unrichtige Angaben, fehlende Zugänge oder nicht erfüllte Mitwirkungspflichten entstehen, können zusätzlich berechnet werden.

6. Termine und Bearbeitungszeiten

6.1 Termine und Bearbeitungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

6.2 Bearbeitungszeiten beginnen erst, wenn:

  • der Auftrag vollständig geklärt ist,
  • alle erforderlichen Unterlagen vorliegen,
  • notwendige Ortstermine durchgeführt wurden und
  • vereinbarte Vorschüsse oder Abschlagszahlungen eingegangen sind.

6.3 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, nachträglich eingereichter Unterlagen, zusätzlicher Untersuchungen oder unvorhersehbarer Umstände verlängern die Bearbeitungszeit angemessen.

6.4 Bei höherer Gewalt oder anderen nicht vom Sachverständigenbüro zu vertretenden Ereignissen darf ein Termin angemessen verschoben werden.

7. Vergütung und Preisangaben

7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot, dem Sachverständigen- oder Werkvertrag, der Auftragsbestätigung oder der vereinbarten Honorarregelung.

7.2 Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeit- und Kostenaufwand.

7.3 Zusätzlich können insbesondere berechnet werden:

  • Fahrtzeiten,
  • Fahrtkosten und Kilometerpauschalen,
  • Mess- und Prüfleistungen,
  • Labor- und Fremdleistungen,
  • besondere Recherchen,
  • umfangreiche Akten- und Unterlagenprüfungen,
  • Kopien, Ausdrucke und Versandkosten sowie
  • sonstige erforderliche Auslagen.

7.4 Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit ein verbindlicher Endpreis im Voraus genannt werden kann.

7.5 Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

7.6 Ist der genaue Preis vorab nicht bestimmbar, werden die Berechnungsgrundlage, der vereinbarte Stundensatz oder ein nachvollziehbarer Honorarrahmen mitgeteilt.

7.7 Kostenschätzungen sind unverbindliche Prognosen, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine verbindliche Preisobergrenze vereinbart wurde.

7.8 Wird während der Bearbeitung ein erheblicher, bei Auftragserteilung nicht vorhersehbarer Mehraufwand erkennbar, wird der Auftraggeber möglichst frühzeitig informiert.

Bei Dienstleistungen müssen festgelegte Preise oder – wenn der genaue Preis nicht vorab bestimmbar ist – die Berechnungsgrundlage beziehungsweise ein hinreichend genauer Kostenvoranschlag vor Vertragsschluss klar mitgeteilt werden.

8. Vorschüsse und Abschlagszahlungen

8.1 Das Sachverständigenbüro kann einen angemessenen Vorschuss oder Abschlagszahlungen verlangen.

8.2 Die Aufnahme oder Fortsetzung der Leistung kann bis zum Eingang einer vereinbarten Zahlung zurückgestellt werden.

8.3 Bereits erbrachte und abgrenzbare Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Rechnungen sind, sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.

9.2 Ortstermine, Erstberatungen und andere vereinbarte Leistungen können im Voraus, vor Ort oder unmittelbar nach Leistungserbringung zur Zahlung fällig sein, wenn dies vorher vereinbart wurde.

9.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.4 Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen zulässig.

9.5 Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

10. Absage und Ausfall von Ortsterminen

10.1 Kann ein vereinbarter Ortstermin nicht wahrgenommen werden, ist das Sachverständigenbüro unverzüglich zu informieren.

10.2 Bei einer kurzfristigen Absage oder einem vom Auftraggeber zu vertretenden Ausfall können die tatsächlich entstandenen Aufwendungen und der nachweisbare Ausfallschaden berechnet werden.

10.3 Hierzu können insbesondere bereits angefallene Fahrtkosten, reservierte Arbeitszeit und nicht mehr anderweitig nutzbare Terminzeiten gehören.

10.4 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10.5 Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

11. Einschaltung Dritter

11.1 Das Sachverständigenbüro darf mit Zustimmung des Auftraggebers oder soweit dies zur fachgerechten Auftragsbearbeitung erforderlich ist geeignete Fachunternehmen, Fachplaner, Labore oder andere Sachverständige hinzuziehen.

11.2 Fremdleistungen werden grundsätzlich erst nach vorheriger Abstimmung beauftragt.

11.3 Kosten externer Leistungen trägt der Auftraggeber, wenn deren Beauftragung vereinbart oder zur Erfüllung eines entsprechend erweiterten Auftrags erforderlich war.

12. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

12.1 Gutachten, Stellungnahmen, Berichte, Berechnungen, Fotografien, Skizzen, Tabellen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

12.2 Der Auftraggeber erhält das Recht, das Arbeitsergebnis für den vertraglich vereinbarten oder erkennbaren Auftragszweck zu verwenden.

12.3 Eine Verwendung für andere Objekte, Sachverhalte oder Zwecke ist ohne vorherige Zustimmung nicht zulässig, soweit eine solche Nutzung nicht gesetzlich gestattet ist.

12.4 Die Weitergabe an unmittelbar am Vorgang beteiligte Personen oder Stellen ist im Rahmen des Auftragszwecks zulässig. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Rechtsanwälte,
  • Gerichte und Behörden,
  • Versicherungen,
  • Banken und finanzierende Institute,
  • Eigentümer oder Vertragspartner sowie
  • beteiligte Planer und Fachunternehmen.

12.5 Eine auszugsweise Veröffentlichung oder Weitergabe darf Inhalt, Zusammenhang und Aussagegehalt des Arbeitsergebnisses nicht verfälschen.

12.6 Änderungen, Kürzungen oder Bearbeitungen, durch die fachliche Aussagen verändert werden können, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Sachverständigenbüros.

13. Vertraulichkeit

13.1 Das Sachverständigenbüro behandelt auftragsbezogene Informationen vertraulich.

13.2 Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit:

  • sie zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist,
  • der Auftraggeber zugestimmt hat,
  • eine gesetzliche Verpflichtung besteht,
  • eine behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt oder
  • sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist.

13.3 Gesetzliche Aussage-, Auskunfts- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

14. Haftung

14.1 Das Sachverständigenbüro haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
  • in Fällen sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.

14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

14.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14.5 Das Sachverständigenbüro haftet nicht für nachteilige Folgen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber oder Dritte:

  • unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben,
  • erhebliche Umstände verschwiegen haben,
  • erforderliche Unterlagen nicht vorgelegt haben oder
  • Empfehlungen ohne fachgerechte Planung oder Ausführung umgesetzt haben,

sofern das Sachverständigenbüro die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht erkennen musste.

14.6 Aussagen in Gutachten und Stellungnahmen beziehen sich ausschließlich auf den vereinbarten Untersuchungsgegenstand und die zum Untersuchungszeitpunkt bestehenden Erkenntnismöglichkeiten.

14.7 Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Sachverständigenbüros.

15. Beanstandungen und Mängel

15.1 Beanstandungen sollen dem Sachverständigenbüro möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitgeteilt werden.

15.2 Soweit das Arbeitsergebnis einen behebbaren Mangel aufweist, ist dem Sachverständigenbüro zunächst Gelegenheit zur Prüfung und, soweit rechtlich vorgesehen, zur Nachbesserung zu geben.

15.3 Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte werden nicht eingeschränkt.

16. Kündigung des Auftrags

16.1 Der Auftrag kann nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.

16.2 Im Fall einer Kündigung sind die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen und erforderlichen Aufwendungen zu vergüten.

16.3 Bereits erstellte oder begonnene Arbeitsergebnisse können entsprechend dem erreichten Bearbeitungsstand abgerechnet werden.

16.4 Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

17. Widerrufsrecht für Verbraucher

17.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

17.2 Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.

17.3 Soll das Sachverständigenbüro bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden, ist ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers erforderlich.

17.4 Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.

Die gesetzlichen Vorgaben für Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträge sowie das Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständig erbrachten Dienstleistungen ergeben sich insbesondere aus den §§ 312g, 355 und 356 BGB.

18. Datenschutz

18.1 Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

18.2 Nähere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung unter:

www.michel.expert/datenschutz

18.3 Soweit für den Auftrag Fotografien, Messwerte, Objektunterlagen oder personenbezogene Angaben Dritter verarbeitet werden müssen, bestätigt der Auftraggeber, zur Bereitstellung dieser Daten berechtigt zu sein.

19. Verbraucherstreitbeilegung

Das MICHEL Sachverständigenbüro ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Unternehmer, die eine Website betreiben oder AGB verwenden, müssen Verbraucher grundsätzlich klar darüber informieren, ob sie zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet sind; für Unternehmer mit höchstens zehn Beschäftigten besteht hinsichtlich eines Teils dieser Informationspflicht eine gesetzliche Ausnahme.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20.2 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

20.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Hagen als Gerichtsstand vereinbart.

20.4 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

21. Schlussbestimmungen

21.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

21.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

21.3 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.