Honorare und Leistungen des Michel Sachverständigenbüros

Ortstermin 535,50 € brutto, Fahrtzeit 107,10 € brutto je Stunde, Kilometerpauschale 0,89 € brutto; bis 10 km im Basis-Paket enthalten.
Zusätzliche Zeit vor Ort und Büroarbeit: 178,50 € brutto je Stunde, Abrechnung im 15-Minuten-Takt; Wochenend-/Feiertagszuschlag 100 %.
Netto/brutto: Ortstermin 450/535,50 €, Gutachterleistung 150/178,50 €/Std., Fahrtzeit 90/107,10 €/Std., Kilometer 0,75/0,89 €.

 

Das Spar-Prinzip: So senken Sie Ihre Gutachterkosten

Ein erheblicher Teil des Aufwands bei der Gutachtenerstellung kann auf die Beschaffung und Prüfung behördlicher Dokumente, Pläne und Nachweise entfallen. Wenn ich diese Recherche oder erforderliche Behördengänge übernehmen muss, erhöht sich der Zeit- und Kostenaufwand.

Ihr Vorteil: Wenn Sie die für den konkreten Auftrag erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen, kann sich der Rechercheaufwand erheblich reduzieren. Ob ergänzende Unterlagen oder behördliche Auskünfte notwendig sind, richtet sich nach der Aufgabenstellung, dem Objekt und dem vorgesehenen Verwendungszweck.

Bitte prüfen Sie vor dem vereinbarten Ortstermin die für Ihr Anliegen passende Checkliste:

 

KATEGORIE 1: WERT (Wertermittlung & RND-Gutachten)

Für eine fundierte Verkehrswertermittlung oder ein Gutachten zur steuerlichen Restnutzungsdauer (RND) werden folgende Dokumente benötigt:

  • Aktueller Grundbuchauszug (Bestandsverzeichnis sowie Abteilungen I und II; Angaben in Abteilung III können geschwärzt werden, sofern sie für den konkreten Auftrag nicht erforderlich sind; möglichst nicht älter als drei Monate, erhältlich beim Amtsgericht/Grundbuchamt) 
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (erhältlich beim Bauordnungsamt) 
  • Aktueller Amtlicher Lageplan / Flurkarte (Katasteramt) 
  • Bauzeichnungen / Bauaktenmappe (Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100) 
  • Berechnungen zur Immobilie (Wohn-/Nutzflächenberechnung und Brutto-Rauminhalt/Kubatur) 
  • Nachweise über Modernisierungen (Rechnungen der letzten 15–20 Jahre für Dach, Heizung, Fenster, Dämmung etc.) 
  • Gültiger Energieausweis (falls vorhanden) 
  • Bei Vermietung: Aktuelle Mietverträge und die letzte Betriebskostenabrechnung.
  • Bei Eigentumswohnungen (WEG): Teilungserklärung, die letzten 3 WEG-Protokolle sowie der aktuelle Nachweis über die Instandhaltungsrücklage.

 

KATEGORIE 2: SCHADEN (Bauschäden, Baumängel & Kaufberatung)

Für eine fachgerechte und nachvollziehbare Untersuchung und Dokumentation von Rissen, Feuchtigkeit oder Baumängeln können folgende Unterlagen hilfreich sein:

  • Historie & Dokumentation von Vorschäden / Altschäden (alte Gutachten, Versicherungsmeldungen, Berichte über behobene Schäden) 
  • Bauleistungsbeschreibung & Bauverträge (besonders wichtig bei Neubauten oder Gewährleistungsansprüchen gegen Handwerker/Bauträger) 
  • Abnahmeprotokolle (falls bereits eine Bauabnahme stattgefunden hat) 
  • Fachunternehmererklärungen & Handwerkerrechnungen (von den betroffenen Gewerken) 
  • Fotos aus der Bauphase (falls vorhanden, oft sehr hilfreich zur Ursachenforschung im Verborgenen) 
  • Statische Berechnungen / Bodengutachten (falls relevant für den Schaden) 

 

KATEGORIE 3: SCHIMMEL (Schimmelpilze & Feuchtigkeit)

Bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall spielen das Nutzerverhalten und die energetische Historie eine große Rolle:

  • Chronologie des Schadens (Wann trat der Schimmel das erste Mal auf? Wurde er schon einmal oberflächlich entfernt?) 
  • Sanierungshistorie der Außenhülle (Wann wurden zum Beispiel die Fenster ausgetauscht? Wurde nachträglich gedämmt?)
  • Heiz- und Lüftungsprotokolle (falls Sie oder Ihre Mieter bereits Messdaten erhoben haben) 
  • Heizkostenabrechnungen (der letzten 2 Jahre, um das Heizverhalten energetisch einschätzen zu können) 
  • Installationspläne der Wasser-/Abwasserleitungen (falls ein verdeckter Leitungswasserschaden als Ursache vermutet wird) 

 

SCHRITT 3: Ihr verbindliches Festpreis-Angebot

Da jede Immobilie, jede Wertermittlung und jeder Schadensfall individuell ist, arbeite ich bei schriftlichen Ausarbeitungen nicht mit starren Pauschalen. Nach dem gemeinsamen Ortstermin und der Sichtung der bereitgestellten Unterlagen erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot für den konkret beschriebenen Leistungsumfang.

Zusätzliche oder nachträglich beauftragte Leistungen sind nicht Bestandteil dieses Festpreises und werden nur nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet. So kennen Sie die Kosten für den vereinbarten Leistungsumfang, bevor die schriftliche Ausarbeitung beginnt.

 

 

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